Was macht ein Datenschutzbeauftragter (DSB)?
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine natürliche Person, die für die Überwachung der Datenschutzstrategie eines Unternehmens gemäß der DSGVO verantwortlich ist. Darüber hinaus ist der DSB Ansprechpartner für betroffene Personen, Arbeitnehmer oder auch den Betriebsrat. Die Schulung der Mitarbeitenden in Bezug auf die Einhaltung des Datenschutzes zählt ebenfalls zu den Aufgaben. Um Überwachung aller Datenschutzvorschriften zu meistern, erfordert die Rolle des DSB ein hohes Maß an Fachwissen jeglicher Datenschutzgesetze und -praktiken. Damit die Kontrolle des Datenschutzes in vollem Maße gewährleistet ist, ist ein DSB weisungsfrei.
Weisungsbefugnis haben Datenschutzbeauftragte aber nicht. Bei der Beratung zum Datenschutz sprechen sie Empfehlungen aus, die von der Geschäftsführung nach eigenem Ermessen umgesetzt werden – oder nicht.
Detaillierte Auflistung der Aufgaben eines DSB
- Überwachung
- Datenschutzbeauftragte sind quasi die Außenstelle der Aufsichtsbehörde und achten auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Maßnahmen im Unternehmen. Zur effektiven Überwachung zählen auch unangekündigte Kontrollen vor Ort.
- Erstellung von Richtlinien
- Interne Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder allgemeine Datenschutzrichtlinien: Diese Dokumente werden mit Beratung eines DSB erstellt.
- Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
- Bei der Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses unterstützt ein DSB mit seinem Fachwissen. Auch die Prüfung fällt zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten. Die Erstellung an sich ist Sache des Verantwortlichen.
- Datenschutzvorfälle untersuchen
- Hier ist wichtig, dass die datenschutzbeauftragte Person „nur“ eine beratende Funktion hat und nicht die komplette Verantwortung der Umsetzung aller Datenschutzvorgaben allein trägt
- Datenschutz-Folgeabschätzung (TIA) untersuchen
- Auch in dem Fall eines Transfer Impact Agreement (TIA) leisten Datenschutzbeauftragte Unterstützung in Form von Beratung.
- Schulung der Mitarbeitenden
- Nicht die Schulung an sich, sondern die ordnungsgemäße Durchführung ihrer obliegt dem DSB.
- Beratung des Betriebsrats
- Wichtig ist hierbei, dass die datenschutzbeauftragte Person nicht in Interessenskonflikte gerät- Das wäre der Fall, wenn der DSB gleichzeitig Geschäftsführer eines Unternehmens wäre.
Wie wird man Datenschutzbeauftragter?
Um als Datenschutzbeauftragter berufen zu werden, müssen IT-, sowie juristische Kenntnisse und nachweisbare Fachkunde beim Datenschutzrecht vorhanden sein. Betriebswirtschaftliche Fähigkeiten sowie Zuverlässigkeit prägen ebenfalls das Bild eines DSB.
Das erforderliche Niveau des Fachwissens eines DSB ist von dem Umfang der Datenverarbeitung des Unternehmens abhängig.
Häufig hilft ein Studium der Rechtswissenschaft, um als datenschutzbeauftragte Person beruflich Fuß zu fassen. Eine klassische Ausbildung oder Studiengang zum DSB gibt es nicht. Individuelle Schulungen sind daher essenziell.