Was ist der New Zealand Privacy Act 2020 (NZPA)? - Actonic GmbH
Unser Atlassian-Lizenzierungs- und Dienstleistungsgeschäft wurde in die neu gegründete Seibert Solutions GmbH ausgelagert. Die Produkte von Actonic werden unter dem gewohnten Namen weiterentwickelt.
Jetzt Atlassian Wissens-Champion werden

Was ist der New Zealand Privacy Act 2020 (NZPA)?

NZPA steht für New Zealand Privacy Act, also das neuseeländische Datenschutzgesetz, das am 1. Dezember 2020 in Kraft trat. Daher wird es auch Privacy Act 2020 genannt. Dieses Gesetz schützt die Daten natürlicher Personen: von Arbeitnehmer*innen und Verbraucher*innen. Erhebung, Verwendung und Weitergabe von persönlich identifizierbaren Informationen PII von Menschen in Neuseeland werden durch dieses Datenschutzgesetz einheitlich geregelt.

Nach dem New Zealand Privacy Act, sind Unternehmen dazu verpflichtet, Personen über Datenerhebung zu informieren sowie deren Einwilligung diesbezüglich einzuholen.

Wer muss NZPA einhalten?

Das neuseeländische Datenschutzgesetz betrifft sämtliche neuseeländische Ministerien und Behörden, Firmen, Vereine, Geschäfte oder sonstige Organisationen, welche personenbezogene Daten verarbeiten. Genau wie die Gesetze CCPA und DSGVO sind nicht nur Unternehmen mit Hauptsitz in dem Ort des Gesetzes, also Neuseeland betroffen, sondern auch ausländische Unternehmen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, sofern sie personenbezogene Daten von neuseeländischen Bürger*innen verarbeiten.

Ausgenommen von dem Datenschutzgesetz sind Gerichte, Nachrichtenmedien oder Mitglieder des Parlaments.

Genaueres können Sie dazu im Abschnitt 23 des Privacy Act 2020 erfahren, welcher die Pflichten von Behörden außerhalb Neuseelands beschreibt.

Grundsätze und Prinzipien des Privacy Acts 2020

Der Privacy Act 2020 umfasst 13 Datenschutzgrundsätze. Diese sind:

  • Grundsatz 1 – Zweck der Erhebung
  • Grundsatz 2 – Informationsquelle – Erhebung bei der Einzelperson
  • Grundsatz 3 – Was ist dem Einzelnen über die Sammlung zu sagen?
  • Prinzip 4 – Art der Sammlung
  • Prinzip 5 – Speicherung und Sicherheit von Informationen
  • Prinzip 6 – Menschen Zugang zu ihren Informationen gewähren
  • Grundsatz 7 – Korrektur personenbezogener Daten
  • Prinzip 8 – Sorgen Sie für Genauigkeit, bevor Sie Informationen verwenden
  • Grundsatz 9 – Beschränkungen der Aufbewahrung personenbezogener Daten
  • Grundsatz 10 – Verwendung personenbezogener Daten
  • Prinzip 11 – Offenlegung personenbezogener Daten
  • Grundsatz 12 – Offenlegung außerhalb Neuseelands
  • Grundsatz 13 – Eindeutige Kennungen

Lesen Sie weitere Details im Gesetzestext des Privacy Act 2020.

Rechte der Personen

Folgende Rechte sind einer Person dank des NZ Privacy Acts 2020 sicher:

  • Das Recht, zu wissen, wann und warum Informationen gesammelt werden
  • Angemessene Verwendung der Daten
  • Sichere Aufbewahrung der Informationen
  • Zugriff auf die gespeicherten Daten

Pflichten für Unternehmen

Unter anderem sind Unternehmen, welche personenbezogene Daten von neuseeländischen Personen verarbeiten, zu folgenden Dingen verpflichtet:

  • Mindestens einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernennen
  • Erstellen Sie eine Datenschutzerklärung
  • Benachrichtigen Sie die Personen, sobald eine Datenverarbeitung eintritt
  • Schützen Sie den Impfstatus eines Arbeitnehmers
  • Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden melden
  • Anträge auf Datenzugriff innerhalb von 20 Tagen bearbeiten
  • Eingeschränkte Übertragung der Daten ins Ausland

Entdecken Sie unsere Apps für Jira und Confluence