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Das türkische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (LPDP)

Das türkische Datenschutzgesetz (Law on Personal Data Protection, LPDP) von 2016 ist das erste Gesetz dieser Art in der Türkei. Zuvor gab es in der Türkei keine spezifischen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Die Verabschiedung des Datenschutzgesetzes hat über 35 Jahre gedauert.

Heute ist nach dem türkischen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten jede Verarbeitung oder Speicherung personenbezogener Daten ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person verboten. Es gibt auch Ausnahmen, in denen eine solche Zustimmung nicht erforderlich ist.

Verwaltungsstrafen für die Nichteinhaltung des türkischen Datenschutzgesetzes belaufen sich auf 3 % des jährlichen Nettoumsatzes des Unternehmens.

Im Folgenden erfahren Sie, ob Sie in eine Kategorie fallen, die das Gesetz einhalten muss, und wie Sie die Einhaltung sicherstellen können.

Wer muss das türkische Datenschutzgesetz einhalten (LPDP)?

Nach dem Datenschutzgesetz wird nicht zwischen privaten Unternehmen und öffentlichen Behörden unterschieden. Das bedeutet, dass die darin enthaltenen Regeln für alle Institutionen und Organisationen gelten!

Dieses Gesetz hat keinen territorialen Geltungsbereich, was bedeutet, dass es für alle natürlichen und juristischen Personen gilt, die Daten aus der Türkei verarbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich diese Personen in der Türkei oder im Ausland befinden.

Das Datenschutzgesetz gilt für Ihr Unternehmen, wenn:

  • Sie eine natürliche oder juristische Person sind, die diese Daten ganz oder teilweise mit automatischen oder nicht-automatischen Mitteln verarbeitet, und zwar nur für die Verarbeitung, die Teil eines gesetzlich festgelegten Datenregisters ist.

Das türkische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten schützt Sie, wenn:

  • Sie eine Person/ein Bürger der Türkei sind, deren Daten verarbeitet werden!

Wie Sie die Einhaltung des türkischen LPDP gewährleisten können

Um das türkische LPDP einzuhalten, führen Sie eine Kontrolle und Überprüfung durch und stellen Sie sicher, dass:

  • der Eigentümer der Daten seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung dieser Daten gibt
  • die Verarbeitung der Daten in den Rechtsvorschriften eindeutig vorgesehen ist
  • die Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Datenverantwortlichen erforderlich ist
  • die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Schutz eines Rechts zwingend erforderlich ist
  • die Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, für den Abschluss eines Vertrags oder für die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen relevant sind

Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Privatperson sind, die personenbezogene Daten verarbeitet, müssen Sie unbedingt die Vorschriften des türkischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten einhalten. Beginnen Sie mit der Umsetzung von LPDP und bewahren Sie sich und Ihr Unternehmen vor Strafen bei Nichteinhaltung!


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