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Was ist der Unterschied zwischen De-Identifzierung/Pseudonymisierung (CCPA) und Anonymisierung (DSGVO)?

Bei der Anonymisierung von Daten wird im Idealfall der Personenbezug gänzlich aufgehoben. Der Prozess ist auch nicht umkehrbar. Beispiele für anonymisierte Daten sind Statistiken zu Einwohnerzahlen, ein durchschnittliches Einkommen einer spezifischen Personengruppe oder Umfrageergebnisse für klinische Studien.

Bei der De-Identifzierung/Pseudonymisierung hingegen bleibt der Personenbezug erhalten. Informationen wie Name, Alter, Telefonnummer werden nicht gelöscht, sondern lediglich durch ein Pseudonym ersetzt. Hier wäre die Speicherung eines Nutzernamens in der Datenbank als Person 184875 ein Beispiel.

Geprüft im August 2026. Dieser Beitrag stammt aus März 2023 und wurde seither nicht einzeln aktualisiert. Das Datenschutzrecht hat sich in dieser Zeit erheblich weiterentwickelt. Den aktuellen Stand über alle wichtigen Rechtsräume hinweg finden Sie in unserer gepflegten Übersicht der Datenschutzgesetze weltweit.


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